Ausland mit Hund: Einreisebestimmungen für europäische Länder
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Hier finden Sie die allgemeinen Informationen für den Einreise-Check für EU-Länder und weitere europäische Staaten. Oft unterscheiden sich die Bestimmungen bei Reisen von einem EU-Staat in einen anderen zu Regelungen, die für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten gelten.
- Heimtierausweis
- Chip <--> Tätowierung
- Tollwut-Impfung + Leishmaniose
- Abweichende Sonder-Regeln
- Einreise mit Welpen
- Einreisebestimmungen für einzelne Länder
Allgemeine Einreisebestimmungen mit Hund in EU-Länder Europas
Heimtierausweis für die Einreise mit Hunden
Hunde benötigen einen gültigen Europäischen Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Pet Pass), um in andere EU-Länder zu reisen. Neben einer kurzen Beschreibung des Hundes, Namen und die Adresse des Halters und einen Nachweis der gültigen Tollwut-Impfung. Wenn Sie noch keinen Heimtierausweis besitzen, wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. Seit 1.1.2015 muss der Tierarzt nach Impfungen im Heimtierausweis auch verpflichtend seine eigenen Kontaktdaten eintragen.
Mikrochip oder Hunde-Tätowierung?
Ab 2012 geborene Hunde brauchen einen Chip um mitgenommen werden zu dürfen. Für alle bis dahin noch nicht gekennzeichneten Hunde muss seit dem 02.07.2011 für die Einreise in EU-Staaten ein reiskorngroßer Mikrochip mit den Herkunftsdaten des Hundes unter der Haut im Nacken des Tieres platziert werden. Diese Herkunfts-Nummer muss auch im EU-Heimtierausweis vermerkt sein. Für ältere, bereits über eine Tätowierung gekennzeichnete Hunde soll dies (Auskunft ohne Gewähr!) auch weiterhin ausreichen (Ausnahmen: Großbritannien, Malta und Irland). Zu empfehlen ist ein Chip jedoch auch bei bereits tätowierten Hunden, da nicht alle Ordnungshüter im Reiseland die Feinheiten der Übergangsregelung kennen werden.
Tollwut-Impfung + Leishmaniose?
Wichtig zur Einreise: Der EU-Heimtierausweis
Hunde (und übrigens auch Katzen) müssen gemäß den EU-Einreisebestimmung gegen Tollwut geimpft sein. Ihr Tierarzt trägt nach erfolgter Impfung den Impfnachweis im Ausweis ein. Für die Ausbildung eines wirksamen Tollwut-Impfschutzes ist eine gewisse Zeitspanne erforderlich. Die Impfung sollte muss daher mindestens 21 Tage vor der Reise erfolgt sein.
Früher musste die Impfung immer jährlich erneuert werden. Inzwischen gibt es auch Impfstoffe, deren Wirkung drei Jahre beträgt. Diese Impfungen werden inzwischen auch für Reisen in andere EU-Länder anerkannt. Falls ein nicht ganz auf der Höhe der Zeit agierender Zöllner nachfragen sollte, weisen Sie ihn auf die entsprechende EU-Verordnung 998/2003 hin.
Vor allem bei Reisen in Mittelmeer-Länder sollten Sie sich über regional auftretende und für Hunde gefährliche Krankheiten wie z.B. die Leishmaniose beim Tierarzt informieren. Siehe: Leishmaniose: Hunde-Impfung für südliche Länder?
Länder mit abweichenden bzw. ergänzende Sonderregeln bei der Einreise!
Für Reisen in einige Länder gelten teilweise spezielle Regelungen. Beachten Sie, dass einige Länder zusätzlich eine aktuelle Behandlung gegen Bandwürmer verlangen und z.B. auch ein Maulkorb in bestimmten Ländern bzw. Situationen Pflicht sein kann. Infos hierzu finden Sie weiter unten in der Länder-Liste. Manche EU-Länder haben zudem Einschränkungen bezüglich der Einreisebestimmungen und Hundegesetze für bestimmte Hunderassen (unter anderem Dänemark).
Wie viele Hunde maximal?
Für private Reisen von einem EU-Land in ein anderes ist in der Regel die Mitnahme von maximal fünf Tieren (Hunde und Katzen) gestattet.
Die EU Reise-Richtlinien im Wortlaut
Einreise mit Welpen
Urlaub mit Welpen: Hier müssen vor der Einreise tierärztlich Wartezeiten beachtet werden, da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf. Viele europäische Länder erlauben nur die Einreise von Welpen mit einer gültigen Tollwutimpfung. Welpen dürfen dort frühestens im Alter von 15 Wochen einreisen (Impfung im Alter von 12 Wochen plus mindestens 21 Tage):
Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Kroatien, Großbritannien, Irland, Italien, Schweden, Zypern, Spanien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, Portugal, Norwegen.
Unter bestimmten Bedingungen (kein möglicher Kontakt mit wild lebenden Tieren oder Begleitung der Mutter, von der das Tier abhängig ist) können Mitgliedstaaten die Einfuhr eines Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten. Sie müssen dies aber nicht.
Wichtig: Alle Sonderfragen vorab klären!
Im Bedarfsfall empfiehlt sich vor der Reise bei offenen Fragen die frühzeitige Kontaktierung des örtlichen Konsulats oder Botschaft des jeweiligen Landes Infos zu Einreisebestimmungen einzuholen. Auch bei Reisen ins EU-Ausland können sich Details zu Einreisebedingungen kurzfristig ändern. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, vereinbart zur Prüfung der nötigen Dokumente und Impfungen rechtzeitig vor dem Urlaub einen Termin beim Tierarzt.
Reise-Spaß mit Hund: Viele Tipps zu beliebten Ferien-Ländern
Viele Infos und Tipps zu schönen Urlaubsregionen, Länder-Besonderheiten und Gesetzen, Hundestrände und viele Unterkünfte für den Hundeurlaub finden Sie in unseren Länder-Rubriken, unter anderem in: Deutschland - Österreich - Schweiz - Niederlande - Belgien - Frankreich - Italien - Spanien - Kroatien - Dänemark
Ferienhäuser + Ferienwohnungen
Siehe auch: Leishmaniose: Hunde-Impfung für südliche Länder?
Einreisebestimmungen in einzelnen Ländern
Infos und gegebenenfalls Besonderheiten für die Einreise mit Hund in folgende Länder: