Hier findest du Bestimmungen für die Ungarn-Einreise mit Hund (alle Angaben ohne Gewähr):

  • Im Ausweis muss die Identifikationsnummer des Mikrochips des Hundes und eine gültige Tollwut-Impfung eingetragen sein. Die Impfung sollte mindestens 21 Tage vor der Einreise und nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zu privaten Zwecken dürfen maximal 5 Kleintiere eingeführt werden, ohne dass kommerzielle Zwecke angenommen werden.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen Reiseinformationen der EU.

Bei Verstoß gegen die Rechtsvorschriften kann die Einreise von der zuständigen ungarischen Behörde bis zur Erfüllung der Bedingungen verweigert oder das Tier unter Quarantäne gestellt werden. 

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Besondere Einreisebestimmungen für Hunde

Entsprechend den EU-Einreisebestimmungen können in die Ferien nach Ungarn grundsätzlich alle Hunde mitgenommen werden. Entgegen anders lautenden älteren Informationen weist die Website der ungarischen Botschaft darauf hin, dass es laut dem Gesetz Nr. XXVIII. §24/A in Ungarn keine „gefährlichen Hunderassen” gibt; bei der Beurteilung der Gefährlichkeit ist das individuelle Verhalten des Tieres Standard, nicht die Rasse.

Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt für  Hunde offiziell eine Maulkorbpflicht. Zudem wird generell für Besitzer von Hunden eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung empfohlen. 

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Weitere Tipps für den Hundeurlaub in Ungarn

(Die Informationen auf dieser Seite wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.)

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