Wichtig für die Einreise: Heimtierausweis

Du benötigst zur Urlaubs-Einreise mit Hund nach Polen aus einem EU-Land:

  • Einen EU-Heimtierausweis für deinen Hund.
  • Im Ausweis eingetragene Tollwut-Impfung, die mindestens 21 Tage vor der Einreise vom Tierarzt vorgenommen werden muss.
  • Hunde-Kennzeichnung per unter der Haut implantierten Chip (Ausnahme: Bei Tieren, die bereits vor 2011 mit Kennnummer tätowiert wurden).
  • Hunde-Welpen können erst ab ca. drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Daher ist die Einreise nach Polen mit Welpen erst ab einem Alter von drei Monaten möglich.
  • Außerdem gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen mit Hund

In der Öffentlichkeit besteht in Polen allgemein eine Leinenpflicht für Hunde. Während in "normalen" Städten im Inland oftmals noch die Regelung herrscht, dass Hunde in öffentlichen Gebäuden und Einkaufsläden jeglicher Art nichts zu suchen haben, sieht das in touristischen Gebieten schon etwas individueller aus. Überhaupt laufen in Polen sehr viele Hunde frei herum, solange es Platz und Verkehr ermöglichen. Siehe auch: Polen-Tipps für Nationalparks + Ostsee-Strände mit Hund und Ostsee-Urlaub in Polen mit eingezäuntem Grundstück.

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Rückfragen zu Einreisebestimmungen mit Hund nach Polen

Für Detailfragen zu Einreisebestimmungen mit Hund wende dich an einen Tierarzt deines Vertrauens oder die polnischen Behörden, z.B.

Polnisches Fremdenverkehrsamt
Hohenzollerndamm 151
14199 Berlin
Tel. (030) 210092-0
Fax (030) 21009214
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Reise-Tipps mit Hund zu Tschechien und der Slowakei

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Siehe auch: 

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