Sie benötigen zur Urlaubs-Einreise mit Hund aus einem EU-Land nach Polen:

  • EU-Heimtierausweis für den Hund.
  • Im Ausweis eingetragene Tollwut-Impfung, die mindestens 21 Tage vor der Einreise vom Tierarzt vorgenommen werden muss.
  • Hunde-Kennzeichnung per unter der Haut implantierten Chip (Ausnahme: Bei Tieren, die bereits vor 2011 mit Kennnummer tätowiert wurden).
  • Hunde-Welpen können erst ab ca. drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Daher ist die Einreise mit Welpen erst ab einem Alter von drei Monaten möglich.
  • Außerdem gelten auch: Allgemeine EU-Einreisebestimmungen mit Hund

Rückfragen zu polnischen Einreisebestimmungen

Für Detailfragen wenden Sie sich an eine Tierarzt Ihres Vertrauens oder die polnischen Behörden, z.B.

Polnisches Fremdenverkehrsamt
Hohenzollerndamm 151
14199 Berlin
Tel. (030) 210092-0
Fax (030) 21009214
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Siehe auch: Reise-Tipps mit Hund zu Tschechien und der Slowakei

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