Basset blickt auf Hunde-Maulkorb Text
Bild © Africa Studio/Fotolia
  • Einreise mit Hund aus EU-Staaten nach Österreich: Mitführen des europäischen Heimtierausweises mit Eintragungen zu Impfungen (bei Einreise aus Drittstaaten außerhalb der EU vergleichbare Bescheinigung).
  • Aktuell gültige Impfung gegen Tollwut im Heimtierausweis.
  • "Not"-Option für Welpen unter 16 Wochen, die bereits gegen Tollwut geimpft wurden, denen aber noch die vorgeschriebene Frist von 21 Tage nach der Impfung fehlt: Hier kann Ihres Tierarztes helfen. Darin muss er bestätigen, dass der Welpe bisher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (sog. Tollwut-Unbedenklichkeitsbestätigung). 
  • Hunde müssen zudem über einen Transponder-Chip gekennzeichnet sein. Eine vor Juli 2011 durchgeführte Tätowierung ist auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.
  • Sie können mit maximal fünf Hunden pro Person nach Österreich einreisen. 

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Hundegesetze: Leine + Maulkorb-Pflicht?

  • Die Hunde-Leine sollte bei Ausflügen und auch am Urlaubsort immer dabei sein.  Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auch ein Hunde-Maulkorb mitführen. Obwohl es bisher noch kein landesweites Hundegesetz in Österreich gibt.
  • Bei üblichen Regeln für die Verwendung eines Maulkorbs man sich aber z.B. am oberösterreichischen Hundehaltegesetz orientieren. Auch wenn in einzelnen Regionen pro Gemeinde abweichende und gerade in touristischen Regionen oft spezielle Regelungen getroffen werden.
  • Im Ortsgebiet besteht im oberösterreichischen Hundegesetz eine Leinenpflicht. "Bei Bedarf kann von den Gemeinden auch eine Maulkorb-Pflicht ausgesprochen werden. Immer besteht sowohl Leinen- als auch Maulkorb-Pflicht in Oberösterreich zumindest offiziell an Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei Menschenansammlungen, z. B. in Einkaufszentren, Badeanlagen und bei Veranstaltungen."
  • Ausgenommen davon sind natürlich im Einsatz befindliche Polizeihunde und Rettungshunde, Blindenführhunde etc.
  • Diese Regelungen betreffen in erster Linie natürlich die Anwohner, doch auch Ferienhaus-Urlauber sollten auf Beschilderungen und Einschränkungen achten

Die Gemeinden können aber durch Verordnung im Einzelnen bestimmen, wo innerhalb und außerhalb des Ortsgebietes eine Leinenpflicht gilt  (und eventuell auch Maulkorb-Pflicht, in der Praxis allerdings nur vereinzelt). Gelegentlich kommen solche Fragen beispielsweise auf, wenn man mit einem imposanten, größeren Hund gut frequentierte Seilbahnen oder andere Verkehrsmittel nutzen möchte.

Im allgemeinen und vor allem mit kleinen und entspannten Familienhunden kann man als Urlauber vielerorts auf Toleranz ohne besondere Einschränkungen hoffen, solange sich Hund und Halter respektvoll gegenüber Mensch und Tier verhalten und der Hund an den gebotenen Stellen an der Leine geführt wird. Wer lokale Regelungen für seinen Urlaubsort im Detail wissen möchte, der erhält Infos zur örtlichen Leinenpflicht und zur Maulkorb-Pflicht / Beißkorb-Pflicht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem Gemeindeamt in Österreich.

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Siehe auch: Allgemeine Einreisebestimmungen in Europa.

(Die Informationen auf dieser Seite wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.) 

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