Slowenien ist für Wander-Freunde noch ein echter Geheimtipp, denn das Land hat wirklich sehr schöne Natur zu bieten. Die möchte man natürlich mit seinem Hund teilen. Das geht bei der Einreise weitestgehend problemlos. Slowenien gehört zum Schengen-Raum. Das heißt, dass an den Grenzübergängen zu Italien, Österreich und Ungarn normalerweise keine Grenzkontrollen stattfinden. 

Slowenien Einreisebestimmungen mit Hund

  • Hunde müssen für die Einreise nach Slowenien durch einen implantierten Mikrochip eindeutig identifizierbar sein.
  • Gültiger EU-Heimtierausweises mit Angaben zum Hund und Besitzer.
  • Eintragungen zu einem gültigen Impfschutz gegen Tollwut (mindestens 21 Tage alt), der durch entsprechende Eintragungen eines Tierarzt bestätigt wird.
  • Es gibt aktuell (Stand 01/2019) in Slowenien keine Einreise-Beschränkungen für bestimmte Hunderassen.
  • Hunde, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Slowenien einreisen. Die Einreise für Welpen mit Haustierausweis kann gestattet werden, wenn sie seit der Geburt am Geburtsort gehalten wurden, ohne mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, die einer Infektion mit dem Tollwut-Virus ausgesetzt gewesen sein könnten, oder wenn sie von der Hunde-Mutter begleitet werden, von der sie noch abhängig sind. Die Hunde-Mutter muss allerdings vor der Geburt der Welpen nachweislich eine gültige Tollwut-Impfung erhalten haben.
  • Beachte ansonsten die allgemeinen Reiseinformationen der EU.

Ist die Mitnahme eines Maulkorbes empfehlenswert?

Vor allem, wenn man in Städten unterwegs ist, kann das sinnvoll sein. Denn es besteht offiziell eine Maulkorb-Pflicht für Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln. Übrigens ebenso eine
Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen.

(Die Informationen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.)

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Einreise mit Hunden aus anderen Ländern

Es unterscheiden sich die Einreise-Vorschriften im Detail, wenn man aus einem Nicht-EU-Land nach Slowenien einreist. Auf jeden Fall benötigt man ein Veterinärzeugnis, das bestätigt, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Weitere Rückfragen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern beantwortet die slowenische Botschaft bzw. das Fremdenverkehrsamt.

Adresse:
Slowenische Botschaft
Hausvogteiplatz 3-4
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2061450

Slowenisches Fremdenverkehrsamt
Maximiliansplatz 12a
D-80333 München
Tel.: +49 (0)89 29 161202

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