Heimtierausweis für die Hunde-Einreise nach Deutschland 

Hunde-Einreise nach Deutschland

Gerade für Urlauber aus den Nachbarländern sind Ferien in Deutschland mit Hund beliebt, auch Dank der bisher relativ einheitlichen EU-Einreisebestimmungen. Folgendes ist prinzipiell wichtig für die Durchreise bzw. Einreise mit Hund für einen längeren Aufenthalt in Deutschland:

  • Das Mitführen eines EU-Heimtierausweises bzw. bzw. von einer amtlichen Veterinär-Bescheinigung (bei einem Hund aus einem Nicht-EU-Staat)
  • Mikrochip-Kennzeichnung des Hundes. Die alternative Tätowierung des Hundes gilt nur noch, wenn diese vor dem 3. Juli 2011 durchgeführt wurde.
  • Gültige Hunde-Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde.
  • Weiterhin gelten die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der EU-Länder

Einreise für Hunde aus Nicht-EU Ländern

  • Analog zu EU-Ländern gilt für die Einreisebestimmungen für Hunde nach Deutschland aus Nicht-EU Ländern: Eine Tätowierung bzw. eine Mikrochip-Kennzeichnung sowie ein eine gültige Tollwut-Schutzimpfung sind verpflichtend.
  • Es muss eine amtliche Veterinärbescheinigung mitgeführt werden, in dem die Mikrochipnummer bzw. Tätowierung eingetragen wurde. Ebenso müssen Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest) vorweisbar sein. 
  • Bluttest (laut Zollangaben 01/2024): Die Blutentnahme darf frühestens 30 Tage nach der Impfung und muss mindestens 3 Monate vor der Einreise in die Europäische Union in dem jeweiligen Land erfolgen. 

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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Sonderfall: Einreisebestimmungen für Welpen nach Deutschland

Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen einreisen (gilt auch für Durchreise) bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes. Dies gilt auch für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern, sofern sie aus einem gelisteten Drittland (z.B. Schweiz, Liechtenstein etc.) einreisen.

Für die Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland müssen vor Hunde vor der Einreise auf Antikörper von einem autorisierten Tierarzt gegen die Tollwut getestet worden sein. Die Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und spätestens drei Monate vor der Einreise erfolgt sein.

Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, d.h. durch den Besitzer oder der von diesem schriftlich ermächtigten Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass die Einreise des Hundes nicht dem Verkauf dient.

Deutschlands Einfuhrbestimmungen für sogenannte gefährliche Hunderassen

Bestimmte als gefährlich erachtete Hunderassen dürfen nicht nach Deutschland einreisen.

Dies sind Hunde der Hunderassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • und deren Kreuzungen untereinander bzw. mit anderen Hunden.

Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen, die nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Doch es gelten auch hier Stand 01/2024 Ausnahmen vom Einfuhrverbot:

  • Ein als gefährlich eingestufter Hund darf laut deutschem Zoll (Stand 01/2024) dann einreisen, wenn er nach einem Auslandsaufenthalt zurückkommt und wieder in das Bundesland verbracht wird, in dem der Hundehalter eine Erlaubnis zum Halten des Hundes hat.
  • Ebenso dürfen Gebrauchshunde (z.B. Diensthunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes) in das Inland mitgebracht werden.
  • Das gilt auch für "gefährliche" Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich im Rahmen von touristischen Reisen nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten.

Wichtig ist allerdings, dass Hundebesitzer über die zur Überprüfung des Hundes erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstest-Bescheinigung etc.).

Bist du nicht sicher, ob dein Hund unter eine der genannten Kategorien fällt? Benötigst du Informationen zu nötigen Dokumenten für die Einreise? Hier können die für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Ordnungsämter in Deutschland und die Zentrale Auskunft des deutschen Zolls weiterhelfen.

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