Ferien mit Hund - Einreise

Einreise in EU-Länder für Hunde und andere Haustiere 

Behördliche Verordnungen und die EU Hunde-Reisebestimmung beinhalten verbindliche Vorgaben für Ferien-Reisen in Staaten der EU für Hundehalter aus anderen EU-Ländern beachten sollten.

  • Hunde benötigen einen gültigen Europäischen Heimtierausweis, um in andere EU-Länder zu reisen. Neben einer kurzen Beschreibung des Hundes, Namen und die Adresse des Halters und einen Nachweis der gültigen Tollwutimpfung. Wenn Sie noch keinen Heimtierausweis besitzen, wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. 
  • Hunde müssen vor der Einreise eindeutig gekennzeichnet werden. Neben einem inzwischen üblichen Mikrochip, der unter der Haut des Tieres platziert wird, ist für eine Übergangsfrist bis 2011 in vielen Ländern auch noch eine Tätowierung als Kennzeichnung zugelassen. Beides kann Ihr Tierarzt erledigen.
  • Hunde (und übrigens auch Katzen) müssen gegen Tollwut geimpft sein. Ihr Tierarzt trägt nach erfolgter Impfung den Impfnachweis im Ausweis ein.
  • Die EU Reise-Richtlinien im Wortlaut
  • Unter bestimmten Bedingungen (kein möglicher Kontakt mit wild lebenden Tieren oder Begleitung der Mutter, von der das Tier abhängig ist) können Mitgliedstaaten die Einfuhr eines Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten. Sie müssen dies aber nicht.

 

Ferien Spezial - Besondere Anforderungen für die Einreise in bestimmte Länder in Europa

Immer noch besonders strenge ergänzende Richtlinien gelten für Hunde bei der Einreise nach Irland, in das Vereinigte Königreich und nach Schweden. Bis Juli 2008 bzw. 2009 verlangen Irland, Malta, Schweden und Großbritannien einen Wirksamkeitsnachweis der Tollwutimpfung. Ferner ist bei der Einreise nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich eine Zecken- und Bandwurm-Behandlung erforderlich. Finnland schreibt ebenfalls eine Bandwurm - Echinokokkose-Behandlung vor.

Hier ist eine kleine Liste mit von der EU empfohlenen Webseiten über die besonderen Einreise-Bestimmungen einzelner Länder

  • Irland: http://www.agriculture.gov.ie
  • Schweden: http://www.sjv.se/
  • Großbritannien: http://www.defra.gov.uk
  • Malta: http://www.mrae.gov.mt
  • Finnland: http://www.evira.fi/portal/en/

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