Neu ab 2012: Geänderte Einreise-Bestimmungen mit Hund England / Schweden / Irland / Malta
Beachten Sie auch die folgenden allgemeinen Informationen zur Einreise mit Hund in andere Länder. Oft unterscheiden sich die Bestimmungen bei Reisen von einem EU-Staat in einen anderen zu Regelungen, die für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten gelten.
Behördliche Verordnungen und die EU Hunde-Einreisebestimmung beinhalten verbindliche Vorgaben für Ferien-Einreise in Staaten der EU für Hundehalter aus anderen EU-Ländern:
Speziell auch für einige Länder außerhalb der EU hat der ADAC im Jahr 2011 eine Übersicht an Regelungen zusammengestellt. Für eine Auswahl an Ländern innerhalb der EU haben wir eine Reihe von Details für die Einreise mit Hund für Sie zusammengestellt:
Bis Ende 2011 galten strenge ergänzende Richtlinien für Hunde bei der Einreise nach Irland, nach Großbritannien und nach Schweden. So war bei der Einreise nach Irland, Malta und England eine Zecken- und Bandwurm-Behandlung erforderlich. Seit dem 01.01.2012 haben sich die geänderten Einreisebestimmungen mit Hund nach England und Schweden den Regeln in der EU weitegehend angepasst.
Auch wenn die Informationen für einzelne Ferien-Länder auf offiziellen Auskünften beruhen, können Sie inzwischen nicht mehr aktuell sein, weshalb wir für die Auslegung und Anwendung dieser Regelungen leider keine Gewähr und Haftung übernehmen können. Wenden Sie sich im Zweifel bei offenen Fragen rechtzeitig vor der Planung einer Reise an die jeweilige Botschaft oder andere offizielle Stellen Ihres Reiselandes. Dies gilt speziell auch für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten in ein EU-Reiseland.
Hier noch eine kleine Liste mit Webseiten über die besonderen Einreise-Bestimmungen weiterer Länder mit speziellen Einreisebestimmungen.
Tipps zum Urlaub mit Hund europaweit
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